Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen werden im Falle eines Buchungsauftrages Bestandteil des Vertrages zwischen Silvia Jesch (Ferienwohnung "Panorama52"; im Weiteren als Vermieter bezeichnet) und dem Mieter.

1. Die Buchung erfolgt über die Buchungsanfrage der Homepage, telefonisch, per e-mail, Fax oder schriftlich und ist ab Eingang bei dem Vermieter verbindlich. Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung in der Regel per e-mail.

2. Die Ferienwohnungen dürfen nur mit der vorher reservierten Personenzahl belegt werden. Mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.

3. Für Raucher stehen in ausreichendem Maße Zonen zur Verfügung, in denen geraucht werden darf (z.B. Terrassen). In der Wohnung ist das Rauchen nicht gestattet. Wird in der Wohnung geraucht wird eine "Sonderreinigungsgebühr" i.H.v. 100 Euro erhoben.

4. Der normale Verbrauch an Strom, Wasser und Heizkosten (Nebenkosten), sowie die in der aktuellen Preisliste aufgelisteten Inklusiv-Leistungen sind im Mietpreis enthalten.

5. Für die Ferienwohnung steht ein PKW-Stellplatz zur Verfügung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge oder Fahrräder.

6. Die Wohnung steht dem Mieter ab 15.00 Uhr am Anreisetag und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Für diesen Zeitraum wird zusammen eine Tagesmiete abgerechnet. Wird die Wohnung, ohne weitere Absprache, am Abreisetag nach 11.00 Uhr genutzt, wird ein weiterer Tagessatz berechnet.

7. Bei Schlüsselübergabe erfolgt ein kleiner Inventarcheck. Beschädigungen die während der Mietzeit auftreten sind bei der Abreise entsprechend zu melden und ggf. zu ersetzen. Persönliche Gegenstände und Lebensmittel sind entsprechend zu entfernen.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 139 BGB findet keine Anwendung.